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Hier findest du unsere Dokumente für Dich.

Über unser Kontaktformular kannst Du Dich gerne jederzeit an uns wenden, wenn Du weitere Informationen über Photovoltaik-Anlagen im Ammerland, Friesland oder Oldenburg benötigst.

Unsere Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung Bauleistungen UStG §13b

Freistellungsbescheinigung EStG §48

Für Bauleistungen – auch die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen- ist eine Bauabszugssteuer in Höhe von 15 % zu errichten.

Von dieser Pflicht sind unsere Kundinnen und Kunden befreit, da wir eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen können.

Die Freistellungsbescheinigung nach Paragraf 48b EStG dient der Vermeidung der Bauabzugsteuer. Die Bescheinigung hat zugleich eine wichtige Funktion bei der Umsatzsteuer, da sie zum Nachweis der Eigenschaft als Bauleistender bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG) benötigt wird.